Kosten und
Erstattung
Die gesetzlichen
Krankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten von
Heilpraktiker-Leistungen üblicherweise nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit,
sich diese, zumindest teilweise, durch eine private Zusatzversicherung erstatten
zu lassen. Die Behandlungen durch den Heilpraktiker werden in der Regel von den
privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe ganz oder teilweise erstattet. Bitte
informieren Sie sich vor der Behandlung, ob und in wieweit Ihre Versicherung die
Kosten tragen kann. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die
entsprechende Kasse ist die Begleichung meines Honorars in vollem Umfang und zum
vereinbarten Zahlungsziel erforderlich. Alle Kosten für
Heilpraktiker-Leistungen, die nicht durch eine Krankenkasse übernommenen werden,
können als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden.
Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH/Stand
1985). Auf telefonische Anfrage hin lasse ich Ihnen gerne meine Honorarübersicht
zukommen.
Patienten, die ihre
Rechnung zur Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können,
erhalten eine Rechnung mit Diagnose und der Aufstellung der
Heilpraktiker-Leistungen nach den Ziffern der GebüH. Selbstzahler erhalten ihre
Rechnung ohne Diagnose und ohne Ziffern, denn auf Belegen für das Finanzamt
dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Angaben nicht erscheinen.
Rechnungen für Heilpraktiker-Leistungen enthalten gemäß § 4 Nr. 14 UStG keine
Mehrwertsteuer. In meiner Praxis erhalten Sie Ihre Rechnung für die Erstanamnese
umgehend im Anschluss an die Ausarbeitung Ihres Arzneimittels. Alle im weiteren
entstehenden Kosten für Weiterbehandlung und Beratung werden jeweils zum
Quartalsende berechnet und die Rechnung per Post an Sie versandt. Sie haben die
Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu überweisen oder aber auch
persönlich bar in der Praxis zu bezahlen.